Sonntagsarbeit bei Amazon in Rheinberg war rechtswidrig

Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ging es gestern um Amazon in Rheinberg. Das Urteil: Den Sonntagsschutz vor Weihnachten 2015 zu brechen, war rechtswidrig.

© Ingo Otto / FUNKE Foto Services

Amazon aus Rheinberg hat gestern von einem obersten deutschen Gericht einen Dämpfer bekommen. Das Gericht hat bestätigt, dass die Sonntagsarbeit rechtswidrig war. Im konkreten Fall ging es um 2015. Damals wollte Amazon, dass an zwei Sonntagen vor Weihnachten 800 Mitarbeiter zusätzlich arbeiten. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt und war in allen Instanzen erfolgreich. Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts gestern: Ausnahmen vom Sonntagsschutz sind nur erlaubt, wenn das Geschäft von außen beeinflusst wird. Hier sei aber Amazon durch Lieferzusagen selbst Schuld gewesen.

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