Stabile Inzidenz unter 35: Diese Lockerungen gelten ab heute

Mehr Menschen treffen oder mal spontan ins Freibad gehen: Das ist ab heute im Kreis Wesel möglich. Die Coronaregeln werden gelockert, weil die Inzidenz stabil unter 35 liegt.

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Im Kreis Wesel darf ab heute weiter gelockert werden. Draußen können sich zum Beispiel beliebig viele Menschen aus fünf Haushalten treffen. Auch größere Veranstaltungen sind wieder drin, Privatpartys drinnen mit bis zu 100 Menschen erlaubt. Und Freibäder müssen keinen Negativtest mehr verlangen. Möglich ist das alles durch eine stabile Inzidenz unter 35 - heute ist sie leicht gestiegen und liegt bei 28,5. Wesel hat jetzt außerdem die Maskenpflicht draußen in der Fußgängerzone aufgehoben. 


Diese Lockerungen gelten ab heute:

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
  • Kultur: Veranstaltungen außen und innen wie z.B. auch Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen. Nötig sind ein Sitzplan mit Sitzordnung nach Schachtbrettmuster und ein negativer Coronatest. Ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
  • Private Veranstaltungen: Außen bis zu 250 Gäste ohne Test erlaubt, innen bis zu 100 Gäste mit Test - aber Partys: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
  • Gastronomie: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
  • Sport: Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test; außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt, maximal 33 Prozent der Kapazität; innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, maximal 33 Prozent der Kapazität, hier dann jeweils mit Sitzplan und einer Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test. Ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
  • Freizeit: Freibäder ohne Test; Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test. Ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
  • Kinder-/ Jugendarbeit: Gruppenangebote innen für 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
  • Einzelhandel: Einkaufen geht weiterhin ohne Test und Termin - Wegfall der Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
  • Messen/Märkte: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test sind auch Kirmeselemente zulässig. Ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
  • Tourismus: Volle gastronomische Versorgung für private Gäste; Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

*Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen keinen Nachweis über einen maximal 48 Stunden alten Negativtest

Quelle: Neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung | Das Landesportal Wir in NRW

Hier findet ihr alle Corona-Zahlen für die Städte und Gemeinden im Kreis Wesel, NRW und Deutschland im Überblick.
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