Strengere Coronaregeln gelten ab heute auch im Kreis Wesel

Weil landesweit die Inzidenz in der Corona-Pandemie steigt, gelten in NRW wieder strengere Maßnahmen. Die Inzidenzstufe 1 sorgt für strengere Maßnahmen auch im Kreis Wesel.

© Foto: Lars Heidrich / FUNKE Foto Services

Ab heute gelten in NRW wieder strengere Corona-Maßnahmen. Hintergrund sind die gestiegenen Inzidenzwerte im Land - er lag am Samstag in NRW acht Tage am Stück über der Marke von 10. Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen, auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen. Unter anderem müssen Clubs ihre Innenräume wieder schließen, in Restaurants müssen wieder Masken getragen werden und Einzelhändler dürfen weniger Kunden reinlassen. Bei uns im Kreis Wesel ist die Inzidenz gesunken, sie liegt heute laut RKI bei 13,3. Damit überschreitet der Wert lokal heute am achten Tag in Folge die 10er-Marke - der Kreis Wesel hat heute verkündet, dass wieder strengere Maßnahmen gelten.

Hier findet ihr alle Corona-Zahlen für die Städte und Gemeinden im Kreis Wesel, NRW und Deutschland im Überblick.

Und diese neuen Regeln gelten konkret bei Landesinzidenzstufe 1:

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
  • Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

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