
© Foto: Uwe Schaffmeister / WAZ Fotopool
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Das Taucherglockenschiff "Carl Straat" ist ein Denkmal. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage vom Wasser- und Schifffahrtsverband des Bundes abgewiesen. Letzte Woche war verhandelt worden, jetzt wurde das Urteil schriftlich zugestellt. Die Begründung die Erhaltung des Schiffes ein öffentlichen Interesse besteht und die Funktion einzigartig ist.
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Taucherglockenschiff hat Nachfolger
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Obwohl die Carl Straat schon einen Nachfolge hat, ist sie noch im Einsatz. Denn das neue Schiff ist aktuell kaputt. Mit dem Taucherglockenschiff kann man auf dem Rheinboden spazieren gehen, ohne nass zu werden. Schwere Gegenstände können so geborgen, der Boden untersucht oder die Fahrrinne von Müll befreit werden.
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