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Teil-Lockdown - diese Regeln gelten ab heute in NRW

Ab heute gibt es deutschlandweit einen Teil-Lockdown. In der Weseler Innenstadt soll auch eine Maskenpflicht gelten. Wir fassen zusammen, welche Regeln in NRW gelten.

Veröffentlicht: Montag, 02.11.2020 06:16

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Ab heute haben wieder Restaurants, Schwimmbäder oder Kinos geschlossen, die Kontakte sind außerdem stark eingeschränkt. Der zweite Lockdown hat begonnen. Neu ist diesmal, dass Schulen, Kitas und Geschäfte generell geöffnet bleiben. Neben Moers und Dinslaken soll aber auch in der Weseler Fußgängerzone jetzt Maskenpflicht gelten. Eine zeitliche Begrenzung soll es dabei in Wesel nicht geben. Die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland liegt laut Robert-Koch-Institut seit gestern bei rund 12.100.

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Öffentlichkeit, Feiern

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Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes dürfen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten - maximal 10 Personen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

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Schulen und Kindergärten

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Diese Einrichtungen bleiben weiter offen. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.

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Einzelhandel

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Einzelhandelsgeschäfte bleiben unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalte.

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Unterhaltungsveranstaltungen

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Theater, Opern oder Konzerthäuser schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sind geschlossen.

Sport: Freizeit- und Amateursportbetriebe werden auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios.

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Gastronomie und Hotels

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Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind untersagt. Angebote sollten nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden. Die Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.

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Körperpflege und co.

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Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios bleiben geschlossen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet

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Wirtschaft

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Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar, soll Heimarbeit ermöglicht werden.

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Kontrollen

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Zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend die Kontrollen verstärkt werden. Zudem sollen Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren.

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