Tödlicher Stoß in Voerde: 28-Jähriger muss in Psychiatrie

Nach dem tödlichen Stoß in Voerde ist das Urteil gefallen. Der 28-jährige Beschuldigte wird in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Das hatte auch der Staatsanwalt gefordert.

© Lena Semrok, Radio K.W.

Rund ein halbes Jahr ist es her, dass ein 28-jähriger Mann am Voerder Bahnhof eine Frau vor den einfahrenden Zug gestoßen hat - das Opfer starb noch vor Ort. Heute ist vor dem Duisburger Landgericht das Urteil gefallen: Jackson B. wird unbefristet in einer Psychiatrie untergebracht. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann in voller Absicht zugestoßen hatte: Es war ein heimtückischer Mord. Zeugen hatten vor Gericht geschildert, dass der Stoß so unvermittelt kam, dass sie keine Chance hatte. Die Verteidigung hatte geschildert, Jackson B. sei zur Tatzeit psychotisch gewesen. Im Sommer war eine 34-jährige Mutter bei dem Angriff gestorben. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten aus Hamminkeln eine schwere Schizophrenie bescheinigt. Deswegen kann das Gericht Jackson B. keine Haftstrafe auferlegen: Es handelte sich bei dem Verfahren um ein Sicherungsverfahren. Das kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Beschuldigter vermindert schuldfähig oder vollständig schuldunfähig sein könnte, etwa - wie auch bei Jackson B. - wegen einer psychischen Erkrankung. Der Gutachter sah bei Jackson B. außerdem eine hohe Gefahr, dass er in Freiheit weitere schwere Straftaten begehen könnte.

34-jährige Voerderin war ein Zufallsopfer

Zum Prozessauftakt vor dem Duisburger Gericht hatte der 28-Jährige jegliche Absicht bestritten. Er könne sich nicht an die Tat erinnern, erklärte aber über seine Verteidigung: "Ich schubse keine Frauen." Ihm sei es an jenem Morgen nicht gut gegangen. Sein Kopf habe sich gedreht, er habe geschwankt, heißt es darin weiter. Möglicherweise habe er sich deshalb bei der Frau abgestützt. Die Kammer sah dies anders: Jackson B. hat sich ein Zufallsopfer gesucht: Die 34-jährige Frau aus Voerde hätte zu keinem Zeitpunkt mit dem Angriff rechnen können, als sie am Bahngleis stand. Jackson B. „wollte das Überraschungsmoment ausnutzen“, hieß es vom Staatsanwalt. Immer wieder habe der Beschuldigte in Richtung des einfahrenden Zugs und seines späteren Opfers geblickt. Zeugen beschrieben im Prozess, Jackson B. sei mit angewinkelten Armen auf sein Opfer zugelaufen, habe die Arme dann durchgedrückt und die Frau mit beiden Händen fest vor den einfahrenden Zug gestoßen. In der Anklageschrift hieß es zunächst außerdem, Jackson B. habe aus reiner Mordlust gehandelt. Das ließ sich vor Gericht allerdings nicht nachweisen. Denn dafür reiche es nicht, dass eine Tat grundlos geschieht. Es müsse dem Täter darum gehen, sich durch die Tötung eines Menschen befriedigt zu fühlen. Dass dies bei Jackson B. der Fall war, konnte ebenfalls nicht nachgewiesen werden.

Das sagt der Anwalt der Nebenklage zur Unterbringung in der Psychiatrie

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Jackson B. äußerte sich vor Gericht nicht

Abgesehen von Erklärungen über seine Anwältin hat sich Jackson B. zur Tat nicht geäußert. Er saß vor Gericht neben einer Dolmetscherin, die für den Serben die gesamte Verhandlung übersetzte. Er wirkte ruhig, hatte die Hände ineinander geschlagen. Seit er sich in der Klinik befindet, gehe es ihm besser, ließ seine Verteidigerin wissen. Sein Bruder hätte sich für Jackson B. schon früher Hilfe gewünscht. Als Jackson B. am Ende der Plädoyers gefragt wird, ob er noch etwas äußern möchte, antwortet er knapp mit „Nein.“ Seine Dolmetscherin wiederholt: „Ich habe nichts mehr zu sagen.“ Auch nach dem Urteil wirkt er neutral, fast unbeteiligt.

Freunde des Opfers legen Kerzen und Blumen nieder© Radio K.W.
Freunde des Opfers legen Kerzen und Blumen nieder
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Blumen am Bahnsteig erinnerten an das Opfer

Die Tat von Voerde hatte im Sommer bundesweit für Entsetzen gesorgt. Am Bahnsteig waren Blumen niedergelegt worden - als Zeichen der Trauer. Die 34-jährige hatte nach Zeugenangaben keine Chance, dem Stoß zu entgehen. Der mutmaßliche Täter war von Passanten überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden. Ein Familienvater hatte zuvor beobachtet, wie der 28-Jährige auf und ab gelaufen war und dabei sogar ein Stück eines Schraubendrehers in der Hand gehalten hat. Hier wurden später auch die DNA-Proben des Angeklagten nachgewiesen.

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