
Tödlicher Unfall in Wesel - Revision eingelegt
Nach dem Urteil zum tödlichen Verkehrsunfall in Wesel-Blumenkamp im Dezember 2024 ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Beide Seiten haben Revision eingelegt – jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
Veröffentlicht: Freitag, 24.07.2026 12:11
Im Juni hat die Jugendkammer des Landgerichts Duisburg ihr Urteil gesprochen. Laut Gericht soll ein heute 19-Jähriger aus Wesel am Abend des 16. Dezember 2024 mit mindestens Tempo 110 über die Hamminkelner Landstraße in Wesel-Blumenkamp gefahren sein – erlaubt sind dort 40 Kilometer pro Stunde. In der Bahnunterführung kam es zum Zusammenstoß mit dem Wagen einer 67-jährigen Frau aus Wesel. Die Frau starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das Landgericht verurteilte ihn wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe. Zusätzlich entzog das Gericht ihm die Fahrerlaubnis – einen neuen Führerschein darf er drei Jahre lang nicht beantragen. Das Jugendstrafrecht kam zur Anwendung, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen hat – eine Bewährungsstrafe schloss es wegen der Schwere der Schuld aus.
Revision beim BGH – Urteil in Wesel noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft Duisburg als auch der Angeklagte haben Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob bei dem Verfahren Rechtsfehler gemacht wurden. Eine neue Beweisaufnahme findet dabei nicht statt – der BGH schaut ausschließlich auf die rechtliche Seite des Urteils. Laut einem Sachverständigen des Landeskriminalamts soll der Angeklagte kurz vor dem Unfall auf der Hagerstownstraße in Wesel mit bis zu Tempo 180 unterwegs gewesen sein – erlaubt sind dort 100 Kilometer pro Stunde. Das schriftliche Urteil liegt dem Bundesgerichtshof bislang noch nicht vor – das Landgericht hat wegen der Länge des Verfahrens eine verlängerte Frist zur schriftlichen Ausformulierung. Mit einer Entscheidung des BGH ist in diesem Jahr kaum noch zu rechnen. Der Angeklagte befindet sich derzeit nicht in Untersuchungshaft. Der Sohn der getöteten Frau war im Prozess als Nebenkläger aufgetreten – er zeigte sich nach Bekanntwerden der Revisionen fassungslos: „Wir finden einfach keine Ruhe", sagte er der Rheinischen Post.