Tödliches Autorennen: Staatsanwaltschaft beantragt Revision

Nach dem illegalen und tödlichen Autorennen in Moers gab es gestern in Kleve ein neues Urteil. Die Staatsanwaltschaft sieht es als zu mild an und hat Revision beantragt.

© Kreispolizeibehörde Wesel

Nach dem tödlichen Autorennen in Moers-Meerbeck ist das letzte Wort offenbar noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem neuen Urteil von gestern Revision eingelegt. Der 24-jährige Raser war zu vier Jahren Haft verurteilt worden - deutlich milder als Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert hatten. Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem Raser weiter einen bedingten Tötungsvorsatz. Der Prozess war noch einmal neu aufgerollt worden, nachdem der BGH für das lebenslange Mord-Urteil keinen Vorsatz gesehen hatte. Jetzt muss er sich wieder mit dem Fall befassen.

43-Jährige war durch Zusammenprall gestorben

Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war am Ostermontagabend 2019 mit bis zu 167 Stundenkilometern über die Bismarckstraße in Moers gerast - dort ist Tempo 50. Eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin erlitt tödliche Verletzungen, als der Wagen des jungen Mannes gegen ihr Auto prallte. Der Hauptangeklagte war nach dem Unfall geflüchtet, sein Bekannter stehengeblieben. Er war mit drei Jahren und neun Monaten Haft bestraft worden.

Weitere Meldungen

skyline