Überschwemmungsgebiet der Lippe im Kreis - Pläne liegen aus

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet entlang der Lippe festgesetzt. Die Pläne für die betroffenen Flächen in Schermbeck, Hünxe und Wesel liegen aus.

© Lars Fröhlich / FUNKE Foto Services

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet entlang der Lippe im Kreis Wesel festgesetzt. Betroffen sind Teile in Schermbeck, Hünxe und Wesel. Das Überschwemmungsgebiet der Lippe ist für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt worden. In dem Gebiet gelten bestimmte gesetzliche Regeln und Verbote, um die Hochwasservorsorge zu verbessern. Ab heute liegen Karten mit den betroffenen Bereichen und die Verordnungstexte dafür in den Rathäusern aus. Bis Mitte März können sich Interessierte und Anwohner informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. HIER gibt es weitere Infos.

Hier liegen die Pläne aus:

  • Gemeinde Schermbeck, Rathaus, Zimmer 322 (Dachgeschoss), Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck - Aufgrund der Corona Pandemie ist die Einsichtnahme der Planunterlagen bzw. ein Besuch im Rathaus nur unter Einhaltung der im Zeitraum der Offenlage gültigen Hygiene- und Abstandsregeln möglich. Insbesondere ist im Rathaus eine Maske zu tragen. 
  • Gemeinde Hünxe, Rathaus, Vorflur des 2. OG, Dorstener Straße 24, 46269 Hünxe - Es wird darum gebeten, zueinander Abstand zu halten sowie von den bereitgestellten Mitteln zur Händedesinfektion und Mund-Nasen-Schutzmasken Gebrauch zu machen. 
  • Stadt Wesel, Rathaus, Rathausanbau, Raum 325, Klever Tor-Platz 1, 46483 Wesel - Es wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 0281/203-2419 gebeten.
  • Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Zimmer 415 - Es wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 0211/475-4026 gebeten.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder mündlich bei den oben genannten Auslegungsstellen zu erheben.

Weitere Meldungen

skyline