Unternehmen müssen Schwerbehinderte beschäftigen

Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Demnach haben Unternehmen noch bis Ende März Zeit ihre Daten zu melden.

Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Darauf weist die Arbeitsagentur hin. Demnach haben Unternehmen noch bis Ende März Zeit ihre Daten zu melden. Das geht am besten elektronisch. Wenn Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese beträgt aktuell bis zu 360 Euro pro Monat und unbesetztem Arbeitsplatz. Im nächsten Jahr ist sie doppelt so hoch.

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