Urteil gegen Apotheker rechtskräftig

Zwie Jahre nach seiner Verurteilung ist das Urteil gegen einen Apotheker aus Bottrop rechtskräftig. Wegen gepantschter Krebsmedikamente war er 2018 zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Ausserdem darf der heute 50-jährige nie wieder seinen Beruf praktizieren.

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Im Skandal um gepanschte Medikamente ist das Urteil gegen einen Apotheker aus Bottrop rechtskräftig. Eine Beschwerde hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe abgewiesen. Bereits vor zwei Jahren war der heute 50-jährige vom Essener Landgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte aus Habgier zwischen 2012 und 2016 in tausenden Fällen Krebsmedikamente unterdosiert und demnach gestreckt. Die Krankenkassen bezifferten den Schaden auf 17 Millionen Euro. Ausserdem bleibt es auch bei einem lebenslangen Berufsverbot.

Einzige Einschränkung: Der BGH hat die Revision verworfen, aber die Schadenssumme von 17 auf 13,6 Millionen Euro gesenkt.

Peter S. sitzt seit Ende 2016 in Untersuchungshaft.

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