Urteil gegen Dinslakener Islamist ist rechtskräftig

Der Dinslakener Nils D. muss zehn Jahre in Haft. Seine Revision gegen das Urteil ist gescheitert. Der IS-Terrorist war wegen Mordes und Kriegsverbrechen verurteilt worden.

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Das Urteil gegen den IS-Terroristen Nils D. aus Dinslaken ist rechtskräftig. Der 32-Jährige ist mit seiner Revision gescheitert. Damit muss er zehn Jahre ins Gefängnis - wegen Mordes und Kriegsverbrechen. Der Dinslakener hatte in Syrien einen Gefangenen des IS zu Tode gefoltert. Einem lebenslänglichem Urteil war er entgangen, weil er umfassend gegen andere Islamisten ausgesagt hatte. Der Richter hielt ihm zugute, dass er so die Anschlagsgefahr in Deutschland deutlich verringert hat.

Nils D. war auch 2016 schon einmal verurteilt worden - damals milder

Nils D. war schon 2016 als IS-Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Da war das ganze Ausmaß seiner Taten aber noch nicht bekannt. Erst nach seiner ersten Verurteilung tauchten ehemalige Gefangene auf, die aussagten, was der Deutsche in dem IS-Gefängnis angerichtet hatte. Nils D. gehörte der berüchtigten Salafisten der "Lohberger Brigade" an, die sich in Syrien dem IS angeschlossen hatten.

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