Urteil gegen Duisburger Messerangreifer ist rechtskräftig

Der IS-Terrorist muss lebenslang in Haft. Bis zum Ablauf der Frist hat er keine Revision gegen das Gerichtsurteil eingereicht. Er hatte einen Mann erstochen und vier verletzt.

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Das Urteil gegen den Messer-Angreifer aus Duisburg ist rechtskräftig. Der bekennende IS-Anhänger hat bis Mitternacht keine Revision eingelegt. Jetzt gilt die Höchststrafe: lebenslange Haft - wegen Mordes und vierfachen Mordversuchs. Der 27-Jährige hatte im April einen Mann in Duisburg mit 28 Messerstichen getötet und wenige Tage später vier weitere Männer in einem Duisburger JohnReed-Fitnessstudio angegriffen und schwer verletzt.

Der Angeklagte wollte so viele Menschen wie möglich töten

Das Gericht hatte zudem die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. Dadurch ist eine Entlassung nach 15 Jahren Mindesthaftdauer praktisch ausgeschlossen. Zudem verhängte das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung. «Der Angeklagte hat in einer für den Senat ungewohnten Offenheit seine terroristische Gesinnung dargelegt», hatte der Vorsitzende Richter gesagt. Der 27-Jährige hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe so viele Menschen wie möglich töten wollen und dann als Märtyrer sterben wollen.

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