Urteil im Moerser Raserprozess: Fünf Jahre Haft

Nach einem tödlichen Autorennen in Moers muss der Fahrer des Unfallwagens für fünf Jahre ins Gefängnis. Er wurde schon zum dritten Mal verurteilt. Zwei Mal war die Berufung erfolgreich.

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Nach einem tödlichen Autorennen in Moers ist der Fahrer des Unfallwagens zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mann war mit Tempo 160 über die Bismarckstraße gerast, als er mit dem Auto einer unbeteiligten Frau kollidierte. Sie verstarb. Das Landgericht Duisburg hat den Angeklagten heute wegen eines unerlaubten Rennens mit Todesfolge, nicht aber wegen Mord schuldig gesprochen. Damit hat es entschieden, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hatte.

Der zweite Beteiligte ist schon rechtskräftig verurteilt worden

Das illegale Autorennen hatte schon vor viereinhalb Jahren stattgefunden. Der Fahrer stand heute bereits zum dritten Mal vor Gericht. Erst war er wegen Mordes verurteilt worden, dann konnte er das Urteil auf vier Jahre abmildern. Das Urteil sollte eigentlich schon im September fallen. Es war aber erneut verschoben worden, weil ein Gutachter sich noch einmal das Umfeld des Unfallortes ansehen sollte. Bei dem illegalen Autorennen war der damals 22-Jährige drei Mal so schnell unterwegs gewesen wie erlaubt. Nach dem Unfall war er geflüchtet, der andere beteiligte Autofahrer dagegen geblieben. Er ist schon mit drei Jahren und neun Monaten Haft bestraft worden.

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