
Drei junge Männer aus Bocholt stehen seit Januar vor Gericht. Sie sind zwischen 19 und 22 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den 61-Jährigen unter dem Vorwand von Sex und Drogen in seine Wohnung in Hamminkeln-Dingden gelockt zu haben. Ihr Ziel soll gewesen sein, den Mann auszurauben und zu töten. Das Opfer wird in seiner Wohnung niedergeschlagen, getreten und stranguliert. Es hat zehn gebrochene Rippen. Den Angeklagten wird gemeinschaftlicher Mord aus Habgier vorgeworfen. Ein vierter Tatverdächtiger flieht zunächst ins Ausland und wird erst im Januar am Düsseldorfer Flughafen festgenommen. Er muss sich in einem separaten Verfahren verantworten.
Was Staatsanwaltschaft und Verteidigung fordern
Der Prozess läuft seit Januar vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster. In zwölf Verhandlungstagen werden Zeugen gehört, Sachverständige befragt und forensische Spuren ausgewertet. Ein psychiatrischer Gutachter stellt fest, dass bei keinem der Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen hat. Die Jugendgerichtshilfe empfiehlt die Anwendung von Jugendstrafrecht und diagnostiziert bei allen drei eine Reifeverzögerung. Die Staatsanwaltschaft fordert für zwei der Angeklagten je zwölf Jahre Haft – für den dritten acht Jahre. Die Verteidigung plädiert auf mildere Strafen oder Freisprüche. Heute ab 13 Uhr will die Strafkammer am Amtsgericht Bocholt ihr Urteil sprechen.