Urteil im Prozess um ein totes Baby in Hamminkeln

Eine junge Duisburgerin, die nach einer Sturzgeburt im Hause der Eltern ihres Freundes in Hamminkeln, ihr Kind hat ersticken lassen, wurde zu über fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

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In Hamminkeln hat eine junge Mutter ihr Kind auf der Toilette zur Welt gebracht und dann sterben lassen. Gestern wurde die 24-Jährige zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag durch Unterlassen. Im Oktober hatte die Duisburgerin ihr Baby bei ihrem damaligen Freund geboren. Danach hatte sie ihm offenbar jede Hilfe verweigert, so dass es am Ende erstickte.

Duisburgerin verteidigte ihr Verhalten vor Gericht

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung: «Ein Griff in die Toilette hätte gereicht und das Kind hätte überlebt.» Die Angeklagte hatte erklärt, sie hatte nach der schmerzhaften Geburt Kreislaufprobleme. Deshalb sei sie nicht in der Lage gewesen, das Kind aus der Toilette zu heben. Mit dem Urteil ging das Landgericht ein Jahr über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

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