
Urteil nach Ermittlungen zu Strähnchenfolien gefallen
Zollfahnder haben einen Fall von Antidumpingzollhinterziehung mit Aluminiumfolien für den Friseurbedarf aufgedeckt. Die Ermittler waren unter anderem in der Nähe vom kreis Wesel im Einsatz. Jetzt ist ein Urteil gefallen.
Veröffentlicht: Dienstag, 31.03.2026 15:04
Schmuggel von Strähnchen-Folien aufgedeckt - Zollfahnder waren seit Sommer 2022 hinter einem internationalen Aluminium-Folien-Händler her. Im Einsatz waren sie in mehreren Städten unter anderem im Viersen, Düsseldorf und Neuss. Im Mittelpunkt der Ermittlungen standen 31 Importe von Produkten für den Friseurbedarf, darunter sogenannte Strähnchen-Folien. Der Verdacht: Für die Waren wurden Antidumpingzölle der EU in Höhe von 35,6 Prozent nicht gezahlt. Durchsucht wurden Firmen und Häuser in Neuss und Willich sowie weitere Firmenräume von Großabnehmern in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel habe den Verdacht erhärtet, deshalb erhob die Europäische Staatsanwaltschaft im Juli 2024 Anklage gegen die eingetragene Geschäftsführerin und ihren Ehemann. Laut der Ermittlungsergebnisse habe der Ehemann die Geschäfte geführt, während seine Ehefrau vor allem einfache Mitarbeitertätigkeiten übernommen habe.
Vor dem Amtsgericht Krefeld ist jetzt ein Urteil gefallen: Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung für den Angeklagten Ehemann. Plus eine Bewährungsauflage in Höhe von 100.000 Euro. Das Verfahren gegen die Ehefrau des Angeklagten wurde gegen Geldauflage eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von beiden Seiten wurde Berufung eingelegt.
Hoher Steuerschaden und Einziehung von Vermögen
Ermittler gehen davon aus, dass in 24 Einzeltaten Antidumpingzölle in Deutschland von rund 610.000 Euro hinterzogen wurden. Hinzu kamen nach Angaben der Behörden sieben weitere Fälle mit einem Gesamtsteuerschaden von rund 140.000 Euro, bei denen die Firma aus Myanmar als Versender auftrat. In diesen Fällen erschienen die Großabnehmer zollrechtlich unter eigenem Namen. Mit dem Urteil ordnete das Gericht auch die Einziehung von rund 321.000 Euro in das Firmenvermögen an. Bereits zuvor war Vermögen in Höhe von rund 278.000 Euro für das Verfahren gesichert worden, darunter Sicherheitsleistungen für zu erwartende Antidumpingzölle und Bankguthaben.