
Ende 2024 ist auf der Hamminkelner Landstraße in Wesel-Blumenkamp eine 67-jährige Frau ums Leben gekommen. Das Landgericht Duisburg hat heute (11.06.) einen damals 18-Jährigen dafür verurteilt. Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung, heißt es vom Landgericht Duisburg. Die Strafe: drei Jahre und drei Monate Jugendstrafe. Außerdem verliert er seinen Führerschein und darf ihn drei Jahre lang nicht neu machen.
Er fuhr über 100 km/h - erlaubt waren 40
Bei dem Unfall war der Angeklagte mit über 100 Kilometern pro Stunde zu schnell unterwegs. In der Bahnunterführung verlor er die Kontrolle und prallte in den Kleinwagen der Weselerin. Erlaubt waren an der Stelle 40 km/h. Die Frau überlebte den Unfall nicht. Der Mann wollte seinen BMW offenbar austesten. Diese Annahme hat sich laut dem Landgericht auch dadurch bestätigt, dass es am gleichen Tag schon mal mit knapp 180 km/h auf der Strecke unterwegs war.
Warum Jugendstrafe?
Der Angeklagte war zum Zeitpunkt des Unfalls gerade 18 Jahre alt. Das Gericht hätte deshalb Jugendstrafrecht angewendet und seine Lebensumstände bei der Strafe berücksichtigt. Der erzieherische Gedanke stehe im Vordergrund, sagt das Landgericht. Das wirkte sich strafmildernd aus.