
© Dan Race - stock.adobe.com
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Der 20-jährige Täter wurde vor dem Duisburger Landgericht zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht hat den Angeklagten geistig als Jugendlichen gewertet und deshalb nach Jugendstrafe geurteilt. Mildernd legte sich für den Weseler aus, dass er vollständig geständig war und so dem 15-jährigen Opfer eine detaillierte Befragung vor Gericht ersparte. Außerdem war er zu Tatzeit auf dem Weseler Eselrock stark alokoholisiert. Das Urteil ist zwar noch nichts rechtskräftig, eine Revision will die vErteidigung aber wohl nicht einlegen.
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