Urteil wegen Mordes nach tödlichen Autorennen in Moers-Meerbeck aufgehoben

Nach dem illegalen Autorennen in Moers ist das Urteil des Klever Landgerichts vom BGH teilweise aufgehoben worden. Es geht um das Mord-Urteil gegen den Hauptangeklagten.

© Kreispolizeibehörde Wesel

Nach dem tödlichen Autorennen in Moers hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Hauptangeklagten aufgehoben. Der 22-Jährige war vor dem Landgericht in Kleve wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Fehler sah der BGH beim bedingten Vorsatz, den die Strafkammer als erwiesen gesehen hatte. Der 22-Jährige habe gesagt, darauf vertraut zu haben, dass es wegen der weit einsehbaren Straße nicht zu einem Unfall kommen würde. Auf diese Einlassung hätte das Gericht noch einmal zurückkommen müssen, urteilte der BGH. Der Fall muss jetzt neu verhandelt werden. Wann das sein wird, steht laut Landgericht Kleve noch nicht fest. Eine 43-Jährige war vor rund zwei Jahren in Meerbeck gestorben, als der Autofahrer aus Duisburg mit 167 statt erlaubten 50 Stundenkilometer in ihr Auto preschte.

Urteil gegen den zweiten Angeklagten bleibt bestehen

Die Revision des zweiten Angeklagten hat der Bundesgerichtshof verworfen. Dieser war wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die beiden Männer hatten sich an Ostermontag 2019 ein Rennen auf der Bismarckstraße geliefert. Ein Fahrer hatte auf der Gegenfahrbahn überholt, als aus der Seitenstraße ein Auto kam. Trotz Vollbremsung konnte ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden. Der Unfallfahrer war anders als der andere Beteiligte direkt abgehauen, ohne sich um die Frau aus dem Unfallwagen zu kümmern. Sie starb kurze Zeit später.

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