Urteil zum Weseler Krachgarten auf 12. März verschoben
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.02.2025 07:16
Im Verfahren um den Weseler "Krachgarten" gibt es immer noch kein endgültiges Urteil. Der Anwalt des Beklagten hat gestern zudem einen Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt.

Im Verfahren um den Weseler "Krachgarten" gibt es immer noch kein endgültiges Urteil. Das wird am 12.März verkündet. Ein gestern geladener Zeuge hat den Beklagten nicht entlastet. Der Besitzer des Geländes hat Jürgen M. fristlos gekündigt, weil dieser in einem beträchtlichen Mietrückstand sein soll. Jürgen M. hat das Gelände untervermietet und wollte diese Einnahmen mit seinen zu leistenden Zahlungen verrechnen.
Zwangsräumung droht noch vor dem Urteil
In einem sogenannten Versäumnisurteil hatte das Amtsgericht Wesel aber schon entschieden, dass der Mieter des Weseler Krachgartens das Gelände räumen muss. Der Anwalt des Beklagten hat gestern einen Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt - mit der Bitte um schnelle Entscheidung. Der Gerichtsvollzieher wird ansonsten am 20.Februar den Krachgarten zwangsräumen.