
© Radio K.W.
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Freunde des Opfers legen Kerzen und Blumen nieder
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Wegen einer psychatrischen Erkrankung sei der 28-jährige Verdächtige wohl mindestens teilweise, vielleicht auch komplett schuldunfähig. Das steht in einem Gutachten, dass der Staatsanwaltschaft vorliegt. Das Gericht in Duisburg entscheidet jetzt, ob es diese Einschätzung teilt. Das bedeutet: sollte der Hamminkelner verurteilt werden, würde er wohl nicht ins Gefängnis kommen, sondern in eine geschlossene Psyachtrie.
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