Vier Jahre Haft statt lebenslang nach illegalem Autorennen in Moers

Der Prozess um ein illegales Autorennen, bei dem 2019 eine Unbeteiligte starb, wurde am Klever Landgericht neu aufgerollt. Das neue Urteil ist milder ausgefallen: Statt lebenslang muss der Angeklagte vier Jahre in Haft.

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Nach einem illegalen Autorennen an Ostern 2019 durch Moers-Meerbeck bei dem eine Autofahrerin starb, muss ein 24-jähriger Angeklagter doch nicht lebenslang ins Gefängnis. Nach einer Revision hatte der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil wegen Mordes gekippt. Das Landgericht in Kleve sprach am Abend ein neues. Dabei ging es darum, ob es sich um vorsätzliche Tötung handelte. Der Tod des Opfers sei fahrlässig verursacht worden, entschieden die Richter. Der Hauptangeklagte muss für das Rennen mit Todesfolge nun vier Jahre ins Gefängnis.

Drei Jahre und neun Monate Haft für zweiten Beteiligten

Als sich der heute 24-Jährige vor zwei Jahren mit fast 170 Stundenkilometern ein Rennen lieferte, war eine unbeteiligte 43-Jährige gestorben. Vor Gericht hatte er ausgesagt, er habe auf die gut einsehbare Straße vertraut. Das wurde laut BGH beim ersten Urteil zu wenig berücksichtigt. Die Revision des zweiten Beteiligten an dem illegalen Autorennen hatte der BGH verworfen. Er war zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die beiden Männer hatten sich an Ostermontag 2019 ein Rennen auf der Bismarckstraße geliefert. Ein Fahrer hatte auf der Gegenfahrbahn überholt, als aus der Seitenstraße ein Auto kam. Trotz Vollbremsung konnte ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden.

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