
Der Landeswahlausschuss hat über zehn Beschwerden zur Kommunalwahl entschieden. Acht wurden abgelehnt – darunter auch eine aus dem Kreis Wesel. In einem Wahlbezirk in Moers darf die Wählergruppe Bund Zukunft Deutschland nicht antreten. Die Entscheidung ist bindend, weitere Einsprüche sind erst nach der Wahl möglich.
Formfehler und widersprüchliche Angaben führten zum Aus
In dem Fall hatte es zuvor mehrere Prüfungen gegeben: Der Wahlausschuss in Moers hatte die Unterlagen bereits am 10. Juli bemängelt – wegen formaler Unstimmigkeiten bei den Daten und der Abholung der Unterstützungsformulare. Auch nach einer Überarbeitung blieben Fehler bestehen. Der Kreiswahlausschuss Wesel bestätigte den Mangel, der Landeswahlausschuss in Düsseldorf folgte dieser Einschätzung. Der Wahlvorschlag bleibt damit ausgeschlossen.