Wildvogel-Geflügelpest im Kreis Wesel nachgewiesen

Zwei in Kamp-Lintfort verendete Wildgänsen waren an Wildvogel-Geflügelpest erkrankt. Von einer generellen Aufstallungspflicht sieht das LANUV aber noch ab.

© Foto: Daniel Tomczak / Funke Foto Services.

Im Kreis Wesel ist der erste Fall von Wildvogel-Geflügelpest seit April nachgewiesen worden. Festgestellt wurde die Erkrankung bei einer Untersuchung von zwei Wildgänsen, die im Pappelsee in Kamp-Lintfort verendet aufgefunden wurden. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut heute mitgeteilt. Von einer kreisweiten Aufstallungspflicht hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vorerst abgesehen. Ausgenommen sind Geflügelhaltungen, die vom Geflügelpestausbruch in Bottrop betroffen sind.

Kreis Rät Geflügelhaltern sich über Aufstallungsmöglichkeiten zu informieren

Bei den Geflügelhaltern im Kreis steigt jetzt die Angst, dass sich das Virus in den nächsten Monaten weiter ausbreitet. Vor allem, weil der Zuzug der Wintergäste gerade erst begonnen hat. Der Kreis rät Geflügelhaltern deswegen sich über Aufstallungsmöglichkeiten zu informieren. Dazu schreibt er: Geeignet sind zum Beispiel verschlossene Ställe oder Schutzvorrichtungen die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Wichtig ist außerdem, dass die Wildvögel keinen Zugang zu Futter-, Tränke und Badestellen des Hausgeflügels haben. Auch das Einstreu sollte wildvogelsicher gelagert werden. Ställe sollten nur unter Einhaltung größtmöglicher Hygiene betreten werden. 

Verendete Vögel können gemeldet werden

Aktuell gibt es in ganz NRW drei Seuchenausbrüche: In Bottrop, Münster und dem Kreis Gütersloh. Wer verendet Wildvögel, wie Enten, Gänse, anderes Wassergeflügel und auch Greifvögel findet, kann das dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung melden. Tel: 0281 207 7007 oder VET.LM@kreis-wesel.de.

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