Wölfin "Gloria" darf zunächst nicht geschossen werden

Die Wölfin "Gloria" darf vorläufig nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verschafft sich damit Zeit, um die Eilanträge genauer prüfen zu können.

© Sabine Baschke

Die Wölfin "Gloria" darf vorläufig nicht abgeschossen werden. Damit gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf einem Eilantrag des BUND und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe mit einer Zwischenverfügung zunächst statt. Das Gericht verschafft sich damit Zeit, um genauer prüfen zu können. Mit Blick auf die betroffenen öffentlichen Interessen – einerseits den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden – ist die begehrte Zwischenentscheidung zur Verhinderung vollendeter Tatsachen durch Tötung der Wölfin geboten, heißt es zur Begründung. Über die Eilanträge selbst wird im Verlauf der kommenden Wochen entschieden. Gegen die Beschlüsse ist die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Der Kreis Wesel hatte den Abschuss von Wölfin Gloria zunächst per Allgemeinverfügung freigegeben.

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