Anzeige
Zollkontrollen im Kreis Wesel – zwölf Strafverfahren
© FUNKE Foto Services - Vladimir Wegener
Teilen:

Zollkontrollen im Kreis Wesel – zwölf Strafverfahren

Das Hauptzollamt Duisburg hat bei Kontrollen in der Region Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße aufgedeckt. Über 90 Beschäftigte sind befragt worden.

Veröffentlicht: Freitag, 08.05.2026 04:56

Anzeige

Das Hauptzollamt Duisburg hat Ende April und Anfang Mai Betriebe im Kreis Wesel und der umliegenden Region überprüft. Die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind dabei an drei verschiedenen Tagen ausgerückt – am 23. April, am 25. April und am 1. Mai. Im Fokus stehen Gastronomie-Betriebe und Kioske. Insgesamt sind mehr als 90 Beschäftigte befragt worden. Die Zöllner wollen dabei wissen: Was arbeiten die Menschen, seit wann – und was verdienen sie? Die Befragungen sind der erste Schritt. Danach folgt die Auswertung, und die kann noch einige Zeit dauern. Wer auffällt, muss mit weiteren Prüfungen rechnen – zum Beispiel mit einer Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Der Kreis Wesel gehört zum Bezirk des Hauptzollamts Duisburg, zusammen mit dem Kreis Kleve sowie den Städten Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Anzeige

Strafverfahren, illegaler Aufenthalt und sichergestellte Waren

Anzeige

Die Ergebnisse der Kontrollen: Zwölf Strafverfahren sind eingeleitet worden, dazu sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren. In drei Fällen gibt es Verwarngelder. In mehreren Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn unterschritten haben. Der liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13 Euro und 90 Cent pro Stunde – und darauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Wer weniger zahlt, handelt rechtswidrig – solche Vereinbarungen sind unwirksam. Zusätzlich haben die Kontrolleure bei vier Personen einen illegalen Aufenthalt in Deutschland festgestellt. Sichergestellt sind außerdem unversteuerte Tabakwaren sowie rund 25 Kilogramm unversteuerter Kaffee. Die Auswertung aller gesammelten Daten läuft noch – der Zoll schließt weitere Prüfschritte ausdrücklich nicht aus.

Anzeige
Anzeige
Anzeige