Beide Augen auf beim Weihnachtsgeschenkekauf im Internet

Noch einen Monat bis bei vielen Geschenke unter dem Weihnachtsbaum liegen. Viele davon werden im Internet bestellt, aber beim Online-Kauf lauern auch einige Fallen auf die Käufer.

Der Weihnachtsmarkt ist am Freitag, 23.11.2018 in Bochum bunt illuminiert.
© Ingo Otto / FUNKE Foto Services

Damit beim Geschenkekauf im Internet für Weihnachten alles glatt läuft, hat die RadioKW-Redaktion mit Kriminaloberkommissarin Sandra Epping von der Polizei Wesel und der Karin Bordin, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Wesel gesprochen. Die wichtigsten Tipps haben wir zusammengefasst.

Nicht auf Fake-Shops hereinfallen

Betrüger im Internet lassen sich immer bessere Fallen einfallen, um sich an unwissenden Käufern zu bereichern. Es gibt Internetseiten, die sehen den originalen Shops zum verwechseln ähnlich, erst beim genauen Blick können sie enttarnt werden. Kriminaloberkommissarin Epping nennt vier Aspekte, wie man diese "Fake-Shops" erkennt:

  1. Preis - bei einem sehr günstigen Preis sollten Kunden skeptisch werden, es kann passieren, dass die Ware nicht geliefert wird oder in minderwertiger Qualität eintrifft.
  2. Schreibweise der URL - Ein Blick auf die genaue Schreibweise der Internetadresse (URL) lohnt sich immer. Beispielsweise kann ein "m" auch mit der Kombination der Buchstaben "r" und "n" nachgebaut werden.
  3. Gefälschte Güte-Siegel - Viele Shops profilieren sich mit bestimmten Güte-Siegeln, gibt es keine Verlinkung zur Seite des Siegel-Ausstellers, kann es sich um einen "Fake-Shop" handeln. Betrüger-Shops setzten oft nur ein Bild ohne Verlinkung auf ihre Internetseite.
  4. Impressum . Ist im Impressum keine Adresse angegeben oder fehlt es komplett, sollten Kunden vorsichtig mit einem kauf sein.

Ware liefern lassen, dann bezahlen

Auch bei den unterschiedlichen Zahlungsmethoden der Shops gibt es Stolperfallen. Karin Bordin rät von alles Käufen mit "Vorkasse" ab. Besser sind Käufe auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei einer "Kauf auf Rechnung" könne man erst auf das Produkt warten und dann bezahlen, bei der SEPA-Lastschrift lässt sich der Kaufbetrag noch bis zu acht Wochen nach Kauf zurück buchen.

In die Falle getappt, was nun?

Wenn man doch einmal versehentlich einer Betrugsmasche in die Falle getappt ist, gibt es besonnen zu handeln. Für eine Anzeige bei der Polizei sollte an Screenshot vom Produkt, der Shopseite und dem Bestellvorgang machen. Auch der Kaufvertag und die Rechnung sollte abgespeichert werden. In allgemeinen Fällen hat die Verbraucherzentrale weitere Tipps auf ihrer Internetseite oder bietet für individuelle Probleme per Telefon oder in der Wilhelmstraße in Wesel eine Beratung an.

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