Corona-Notbremse im Kreis Wesel wird nicht aufgehoben

Ab morgen gilt im Kreis Wesel eine neue Allgemeinverfügung: Negative Coronatests bleiben Voraussetzung zum Shoppen. Die Maskenpflicht im Auto fällt weg.

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Die Corona-Notbremse im Kreis Wesel bleibt bestehen. Zwar lag der Kreis bei der - Entscheidung gestern - seit dem 1. April unter einer Inzidenz von 100, trotzdem entsprachen die Werte laut NRW-Gesundheitsministerium nicht den Voraussetzungen. Denn für ein Wegfallen der Notbremse und Lockerungen ist eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen nötig - und das mit stabiler Tendenz. Bei uns hatte es zuletzt wieder einen deutlichen Anstieg gegeben. So lag die Inzidenz laut Robert-Koch-Institut am Donnerstag noch bei 61,31, gestern bei 91,31. Heute hat sie demnach die 100er-Marke überschritten: Das RKI meldet einen Wert von 112,61.

Testpflicht vorm Shoppen bleibt, KEINE Maskenpflicht im Auto mehr

Da die aktuelle Allgemeinverfügung ausläuft, musste der Kreis Wesel eine neue Verordnung erlassen. Demnach dürfen die Geschäfte weiter öffnen - für alle, die die Bestätigung eines negativen tagesaktuellen Schnelltests vorweisen können. Ähnliches gilt für Museen, Bibliotheken und Zoos. Außerdem fällt ab morgen die Maskenpflicht im Auto weg. Wenn Menschen aus mehreren Haushalten in einem Auto saßen, musste bislang eine medizinische Maske getragen werden. Das schreibt die neue Allgemeinverfügung kreisweit nicht mehr vor.

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