Covid 19: Schülerin scheitert mit Eilantrag

Eine Schülerin eines Gymnasiums am Niederrhein kann nicht verlangen, vom Präsenzunterricht befreit zu werden, weil ihr Vater an bestimmten Vorerkrankungen leidet. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und einen entsprechenden Eilantrag der Schülerin abgelehnt.

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Eine Schülerin eines Gymnasiums am Niederrhein kann nicht verlangen, vom Präsenzunterricht befreit zu werden, weil ihr Vater an bestimmten Vorerkrankungen leidet. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und einen entsprechenden Eilantrag der Schülerin abgelehnt. Grundsätzlich habe die Durchführung von Präsenzunterricht mit Blick auf den staatlichen Bildungs-und Erziehungsauftrag Vorrang vor sogenanntem Distanzunterricht. Die Schülerin konnte nicht hinreichend glaubhaft machen, dass das verbleibende Gesundheitsrisiko für ihren Vater im Fall einer COVID-19-Infektion so groß sei, dass ihr zwingend Distanzunterricht erteilt werden müsse.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

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