Dinslakener bekommt Recht – Altersgrenze für Notare gekippt
Veröffentlicht: Mittwoch, 24.09.2025 13:37
Der Dinslakener Anwalt Dietrich Hülsemann klagte gegen die Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare – und gewann vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit 70 Jahren ist noch lange nicht Schluss – das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Dinslakener Rechtsanwalt Dietrich Hülsemann hatte gegen die Altersgrenze für Notare geklagt und bekam Recht. Wie die NRZ berichtet, war er 2023 wegen der Altersgrenze aus dem Amt ausgeschieden, wollte das aber nicht akzeptieren. Die Richter in Karlsruhe erklärten nun: Die feste Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare verstößt gegen das Grundgesetz und darf so nicht bestehen bleiben.
Warum das Gericht die Altersgrenze für veraltet hält
Der Hauptgrund für das Urteil: Es gibt heute in vielen Regionen zu wenige Bewerber für das sogenannte Anwaltsnotariat – ganz anders als bei Einführung der Regelung im Jahr 1991. Zudem sei das Alter kein zuverlässiger Maßstab für berufliche Leistungsfähigkeit, betonten die Richter. Die Entscheidung gilt allerdings nur für Anwaltsnotare, nicht für hauptberufliche Notare. Der Gesetzgeber muss nun bis Mitte 2026 eine neue Regelung erarbeiten. Für Hülsemann bedeutet das: Er darf wieder als Notar arbeiten – unter bestimmten Voraussetzungen, etwa als Vertreter für seine Nichte.