Kreis Wesel erlaubt Abschuss von Wölfin Gloria

Der Kreis Wesel erlaubt den Abschuss von Wölfin Gloria aus dem Wolfsgebiet Schermbeck. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt morgen (21.12.) in Kraft.

© Sabine Baschke

Wölfin "Gloria" aus dem Wolfsgebiet Schermbeck ist zum Abschuss freigegeben. Der Kreis Wesel hat dafür in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium eine Allgemeinverfügung mit Ausnahmeregelung erteilt. Innerhalb eines begrenzten Gebiets nördlich der Lippe in den Gemeindegebieten von Hünxe und Schermbeck darf Gloria demnach entnommen - also getötet - werden. Der Kreis Wesel will dafür zeitnah eine geeignete Person beauftragen, bei der es sich nicht um einen örtlichen Jäger handelt. Die Allgemeinverfügung soll morgen (21. Dezember) in Kraft treten.

Erlaubnis zum Abschuss von Wölfin Gloria gilt bis Mitte Februar

In der Allgemeinverfügung heißt es, es sei die "zielgerichtete Tötung eines Wolfes zugelassen mit dem Ziel, die Wölfin GW954f zu entnehmen." Dabei handelt es sich um die Wölfin Gloria. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 15. Februar 2024 Februar. Sollte Wölfin Gloria vorher nachweislich entnommen worden sein, tritt sie automatisch außer Kraft. Wenn es sich bei einem erschossenen Wolf um einen anderen handelt, darf laut Kreis ein weiterer Wolf getötet werden.

Tierschützer kritisieren die Entscheidung für einen Abschuss

Gloria hatte zuletzt seit Herbst 2023 mehrfach nachweislich den empfohlenen Herdenschutz überwunden und Nutztiere gerissen. Das Land hatte keine zumutbare Alternativen zum Abschuss feststellen können. Nach Einschätzung des LANUV wird durch eine Entnahme der Erhalt der lokalen Wolfspopulation nicht gefährdet. Der NABU im Kreis Wesel kritisiert, dass damit die einzige fortpflanzungsfähige Wölfin in der Region getötet werde. Sie drohen mit Protesten und Klagen gegen die Verfügung.

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