Kreis Wesel führt Stallpflicht für Geflügel ein
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.10.2025 16:40
Ab Freitag gilt im gesamten Kreis Wesel Stallpflicht für Geflügel. Grund ist die zunehmende Ausbreitung der Vogelgrippe.

Im Kreis Wesel gilt ab Freitag, 31. Oktober, eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen. Der Kreis reagiert damit auf das starke Aufkommen der Vogelgrippe in der Region. Schon in Rees gab es einen bestätigten Fall in einem Putenbetrieb. Auch in Hamminkeln und Xanten gelten weiter Überwachungszonen. Jetzt sind rund 2.950 Geflügelhaltungen im gesamten Kreis betroffen – insgesamt rund 600.000 Tiere. Geflügel muss künftig in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Vorrichtungen bleiben. So soll verhindert werden, dass Wildvögel an Futter oder Wasser gelangen. Außerdem sind Geflügelausstellungen, Märkte und Wettbewerbe verboten.
Die Stallpflicht gilt zunächst für mindestens drei Monate. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt das Risiko für weitere Virus-Einträge derzeit als hoch ein. Mehrere tote Wildvögel im Kreis Wesel zeigen Anzeichen einer Infektion mit dem Virus H5N1. Die endgültigen Untersuchungen laufen noch. Für Halter bedeutet die neue Regelung mehr Aufwand und Kosten. Für Verbraucher hat die Ausbreitung der Vogelgrippe aktuell keine direkten Folgen. Eier und Geflügelfleisch bleiben vorerst bezahlbar. Sollte sich das Virus aber weiter ausbreiten, könnte sich das ändern.