Neue Betrugsmasche im Kreis Wesel: Dubiose Drückerkolonnen

Es sind wieder einmal Trickbetrüger mit einer neuen Masche unterwegs. Dubiose Handwerker bieten vor allem älteren Menschen Leistungen am Grundstück an - gegen viel zu viel Geld.

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Es sind wieder einmal Trickbetrüger mit einer neuen Masche unterwegs. Dubiose Handwerker bieten vor allem älteren Menschen Leistungen am Grundstück an. Beispielsweise: Reinigung der Einfahrt, der Terrasse oder der Dachziegel. Für die schlecht ausgeführten Arbeiten nehmen die Betrüger den Senioren dann vierstellige Summen ab. Deshalb rät die Polizei, niemals kurzfristigen Aufträge für Reinigungs- und Gartenarbeiten an Drückerkolonnen zu vergeben, und Nachbarn oder Verwandte dazu zu holen.

Fall aus Moers

Es ist Frühling. Viele Menschen wollen ihren Garten und ihr Grundstück für bevorstehende sonnige Tage verschönern. Doch Frühlingsgefühle können schnell verschwinden - so wie es einer 82-Jährigen aus Moers ergangen sein dürfte. Sie ist Opfer von Betrügern geworden. Zunächst bezahlte die Seniorin 1.000 Euro für die Reinigung ihrer Einfahrt an der Liebrechtstraße. Als die Frau die vier Handwerker darauf hinwies, dass sie während der Arbeit den Fugenmörtel beschädigt hatten, boten sie ihr an, die Fugen für weitere 1000 Euro zu erneuern. Das lehnte die Seniorin ab. Darüber hinaus wollten die vier Männer noch ihre Dachziegel reinigen - und einen Tag später erneut die Einfahrt mit einem Spezialschaum. Bereits vor einer Woche hatte die Polizei über einen ähnlichen Fall berichtet, bei dem Betrüger einen überteuerten Geldbetrag für Dachdeckerarbeiten verlangten.

Tipps der Polizei

Deshalb rät die Polizei:


   - keine kurzfristigen Aufträge für Reinigungs- und Gartenarbeiten

     an Drückerkolonnen vergeben

   - eine Visitenkarte oder einen Flyer zeigen lassen, auf dem

     Firmenname, Anschrift und Webseite stehen

   - Firmenangaben in Ruhe prüfen

   - Preisangebot mit dem von ortsansässigen Handwerkern vergleichen

   - bei Zweifeln einen Nachbarn oder Angehörigen um Hilfe bitten

   - den Vertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen

     wurde, innerhalb von 14 Tagen widerrufen

   - schriftlich vereinbaren, dass die Arbeitsleistung nicht in bar,

     sondern nach Erhalt der Rechnung bezahlt wird

   - eine Türsprechanlage installieren und die Haustür nur mit einer

     Türsperre öffnen

   - bei verdächtigen Angeboten oder Personen das Kennzeichen der

     Fahrzeuge notieren und sofort den Notruf der Polizei wählen

     (110)

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