Private Grundschule im Kreis Wesel muss schließen

Eine private Grundschule im Kreis Wesel verliert ihre Betriebserlaubnis. Das Gericht sieht massive Mängel bei Personal, Unterricht und Organisation – die Schließung ist laut Verwaltungsgericht rechtens.

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Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einer privaten Grundschule im Kreis Wesel zum 31. Juli 2025 die Betriebserlaubnis entzogen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung nun bestätigt und den Eilantrag der Schule abgelehnt. Grund dafür sind unter anderem fehlende ausreichend qualifizierte Lehrkräfte. Besonders im Förderunterricht und im Sachunterricht fehlen ausgebildete Lehrkräfte. Außerdem werden wichtige Pflichtfächer wie Musik und Religion gar nicht angeboten, was gegen die Anforderungen für den Betrieb der Schule verstößt. 

Mangelnde Zuverlässigkeit und finanzielle Zweifel

Darüber hinaus hat die Schulleiterin, die zugleich Geschäftsführerin der Schule ist, der Bezirksregierung nachweislich falsche Angaben gemacht und wichtige Anträge nicht rechtzeitig gestellt. Das Gericht sieht darin einen Mangel an persönlicher Zuverlässigkeit. Zusätzlich gibt es erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Stabilität der Schule, weil finanzielle Rücklagen für Rückforderungen nicht gebildet wurden. Die Schule kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. 

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