Spielstraßen: Polizisten messen mit "Augenschein"

Polizisten DÜRFEN die Geschwindigkeit in Verkehrsberuhigten Bereichen schätzen und Verwarngelder aussprechen. Es lohnt sich nicht dagegen vorzugehen.

© Sebastian Falke, Radio KW

Wenn wir geblitzt werden, schauen wir automatisch auf den Tacho und wissen: AUHA, das wird teuer!! In einer verkehrsberuhigten Zone ist das anders, da können Polizisten uns auch ohne Messgerät zu einem Bußgeld verdonnern. Polizisten DÜRFEN die Geschwindigkeit in Verkehrsberuhigten Bereichen - den sogenannten Spielstraßen - schätzen und Verwarngelder aussprechen. Das ist gerichtlich bestätigt. Es lohnt sich nicht dagegen vorzugehen, zumal es sich um Verwarngelder handelt. Damit gehen KEINE Punkte und KEIN Fahrverbot einher.

Einmalige Chance bei drohendem Fahrverbot

Ein Bußgeld ist ärgerlich, ein Punkt in Flensburg noch mehr, aber so richtig schlimm ist es, wenn der Führerschein weg ist. Das ist ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts zu schnell der Fall. Den Führerscheinentzug können wir aber umgehen, wenn wir nachweisen können, dass wir den Führerschein beruflich, z.B. als Außendienstler, brauchen ODER familiär darauf angewiesen sind, etwa als pflegender Angehöriger. Das Bußgeld erhöht sich aber drastisch. Diese Chance besteht EINMALIG, bei nochmaligem Vergehen gibt es keine Diskussionen mehr.

Anika Bruckmann von der Kanzlei Lühl und Partner in Wesel.© Sebastian Falke, Radio KW
Anika Bruckmann von der Kanzlei Lühl und Partner in Wesel.
© Sebastian Falke, Radio KW
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