Telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder möglich

Patienten können sich ab heute wieder telefonisch krank schreiben lassen. Die neue Regel ist heute beschlossen worden und soll diesmal auch dauerhaft gelten.

Die telefonische Krankschreibung ist wieder da. Alleine im letzten Monat haben Erkältung, Grippe und Corona rund sieben Millionen Deutsche zum Arzt geführt. Hier platzen die Wartezimmer aus allen Löchern, Viren drohen sich zu verbreiten. Eine telefonische Krankschreibung soll jetzt zumindest bei leichten Krankheiten, wie Magen-Darm, Abhilfe schaffen. Heute wurden die Regeln dazu vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken beschlossen und treten damit auch sofort in Kraft.

Patient muss dem Arzt bekannt sein

Krankgeschrieben wird laut den Verbraucherzentralen in Wesel, Moers oder Dinslaken aber nur, wer in der Arztpraxis auch als Patient bekannt ist. Man muss deshalb innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal in der Arztpraxis gewesen sein. Die telefonische AU gilt dabei in der Regel für höchstens fünf Tage. Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn jemand zuvor persönlich in der Praxis untersucht wurde. Damit die telefonische Krankschreibung nicht missbraucht wird, muss die Arztpraxis überprüfen, dass die anrufende Person auch tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt.

Versendet wird die Krankschreibung etwa per Mail

Bei einer telefonischen Krankschreibung versenden viele Arztpraxen die Krankmeldung per Post oder E-Mail an die Patientin oder den Patienten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt die Praxis elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse der Versicherten. Arbeitnehmer teilen ihrem Arbeitgeber, so wie im Unternehmen geregelt mit, dass sie krankgeschrieben sind. Arbeitgeber rufen dann elektronisch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Krankschreibung per Telefon hat durch Pandemiezeiten geholfen

Die Ärzteschaft hat schon seit längerem eine Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung gefordert. Zuletzt hatte es diese während der Corona-Pandemie gegeben. Die Möglichkeit dazu war aber nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen war. Bereits im Sommer hatte der Bundestag dann beschlossen, die telefonische Krankschreibung dauerhaft wieder einzuführen.

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