Trinkhallenkultur und Steigerlied sind jetzt immaterielles Kulturerbe

NRW hat zwei neue immaterielle Kulturerbe. Das Steigerlied erinnert an die Bergbaukultur im Ruhrgebiet. Büdchen, Kiosk oder Trinkhalle schaffen noch heute Integration.

© Heiko Kempken / FUNKE Foto Services

Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur gehören jetzt ganz offiziell zum immateriellen Kulturerbe in NRW. Ausgewählt wurden die beiden Besonderheiten schon 2020, heute gab es die Urkunden vom Land. Die Trinkhallen tragen zur Integration bei, heißt es und mit dem Steigerlied könnten sich viele identifizieren. Insgesamt gibt es inzwischen 12 solcher Landeserben - darunter auch der Rheinische Karneval, die Bolzplatzkultur und das Schützenwesen.

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