30 Jahre Direkte Demokratie in NRW: Demokratie-Verein zieht Bilanz

Seit 30 Jahren gibt es in NRW direkte Demokratie. Fast 1000 Bürgerbegehren und 300 Bürgerentscheide zeigen: Die Menschen nutzen diese Möglichkeit.

Eine Wahlhelferin läuft in ein Wahllokal. In Brandenburg findet am Sonntag die Landtagswahl statt.
© picture alliance/dpa | Frank Hammerschmidt

Einführung der direkten Demokratie in NRW

Vor 30 Jahren, im Jahr 1994, wurde in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit der direkten Demokratie eingeführt. Seitdem können Menschen in ihrer eigenen Stadt für eine direkte Abstimmung über ein bestimmtes Thema sorgen. Der Verein "Mehr Demokratie", der diese Begehren und Entscheide in NRW begleitet, hat Bilanz gezogen: Nutzen die Menschen in NRW die Möglichkeit der direkten Demokratie?

Gesetze sind zu kompliziert

Die direkte Demokratie wird häufig genutzt. In den vergangenen 30 Jahren gab es fast 1000 Bürgerbegehren und etwa 300 Bürgerentscheide. Aber es könnte noch besser laufen, sagt Achim Wölfel, der Geschäftsführer von Mehr Demokratie in NRW im Interview mit uns. Die Gesetze für Bürgerbegehren und -entscheide sind sehr kompliziert formuliert, erklärt er.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide: Wie funktioniert das?

Ein Bürgerbegehren muss ein Thema in deiner Kommune betreffen. Angenommen, deine Stadt will ein Schwimmbad schließen und du bist dagegen. Dann kannst du einen Antrag stellen, Unterschriften sammeln und wenn du genügend Unterschriften zusammen hast, muss sich der Stadtrat mit deinem Thema beschäftigen. Bist du dann noch nicht zufrieden, kannst du einen Bürgerentscheid organisieren, bei dem die Bürgerinnen und Bürger direkt darüber abstimmen.

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Häufige Themen der Bürgerentscheide

In den vergangenen Jahren gab es häufig Bürgerentscheide und Bürgerbegehren zu Themen wie der Sanierung oder dem Neubau von Rathäusern und Schulen, dem Erhalt von Grünanlagen und der Mobilität, so Achim Wölfel.

Autor José Narciandi

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