Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen
Veröffentlicht: Freitag, 15.11.2024 07:12
Gegenstände wie Messer sind an 26 Bahnhöfen in NRW ab heute Nachmittag erstmal tabu. Mit der Allgemeinverfügung will die Polizei Reisende in der Weihnachtszeit schützen.
Damit Zugreisende vor Weihnachten besonders geschützt sind verhängt die Bundespolizei zeitweise ein Waffenverbot an Bahnhöfen. Ab Freitag (14 Uhr) dürfen an 26 Bahnhöfen in NRW keine gefährlichen Gegenstände, wie Messer oder Pistolen mehr mitgeführt werden. Dazu wird etwa in Duisburg, Oberhausen, Gelsenkirchen und Essen verstärkt kontrolliert. Die Polizei will etwa Gepäck untersuchen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Platzverweis, Beförderungsverbot oder einem Bußgeld rechnen. Die Sonderregel gilt bis zum 23.Dezember (24 Uhr).
2,2 Millionen Menschen fahren nutzen die Bahn jeden Tag
Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Bundespolizei auf Ereignisse, wie in Solingen oder Siegen. In NRW reisen im Schnitt jeden Tag 2,2 Millionen Menschen mit der Bahn. Bahnhöfe sind deswegen insbesondere bei Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten in den Städten noch stärker frequentiert. Da die Zahl der Gewalttaten hier besonders hoch und in diesem Jahr weiter gestiegen ist, sieht die Polizei die Verfügung als wichtigen Baustein in der Bekämpfung der Gewaltkriminalität