Dauerkranke Lehrerin aus Duisburg war Thema im Landtag

Die Lehrerin aus Duisburg, die fast 16 Jahre krank geschrieben war, ist offenbar ein Einzelfall. Ähnliche Vorgänge wurden bei Behördenüberprüfungen nicht gefunden.

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Ursprünglich sollte sie am Weseler Berufskolleg arbeiten. Statt dessen war eine Lehrerin aus Duisburg fast 16 Jahre krankgeschrieben bei vollem Gehalt. Der bizarre Fall war jetzt Thema im NRW-Landtag. Dabei kam zumindest heraus, dass es keine Hinweise auf weitere ähnliche Vorgänge gibt - so das Ergebnis der Überprüfung aller Bezirksregierungen. Zuständig für die Lehrerin aus Duisburg war bei der Bezirksregierung Düsseldorf wohl die ganzen Jahre ein und dieselbe Fachkraft seit 2009. In Wesel hatte sie die Stelle laut RP nachbesetzt. Die Krankmeldungen liefen von da an über ein anderes Konto. Erst als jemand Anderes nach Pensionierung der Fachkraft den Fall übernommen hatte, fiel das Vorgehen auf. 

Duisburgerin zeigt sich offenbar wenig kooperativ

Schulministerin Feller sparte nicht mit unmissverständlicher Kritik an der Bezirksregierung, vor allem aber an der Lehrerin. Auf die unverblümte Frage der FDP-Abgeordneten Franziska Müller-Rech, ob jemals eine Rückkehr der Dauerkranken in ein Klassenzimmer drohen könnte, antwortete die Ministerin, zwar wolle sie dem Disziplinarverfahren nicht vorgreifen. Es sei aber festzustellen, dass die Beamtin etwa bei der Aufklärung der Frage, ob sie eine unerlaubte Nebentätigkeit ausgeübt habe, nicht mit den Behörden kooperiere. Der Vorfall sei «nicht zu entschuldigen und in seiner Dimension auch nicht nachvollziehbar».

Erkrankte Lehrer nicht unter Generalverdacht stellen

Die SPD-Abgeordnete Dilek Engin forderte vom Schulministerium einen vertieften Blick auf die Krankenstatistiken. Nach Angaben des Ministeriums waren im vergangenen Jahr 9.848 von insgesamt mehr als 224.000 Lehrkräften länger als 30 Tage krank. Engin nannte die Zahlen einen Hilfeschrei: «Die Lehrkräfte brauchen Entlastung.» Auch der Lehrerverband betonte, die verständlich emotional geführte Debatte dürfe nicht auf Kosten derjenigen gehen, die aufgrund schwerer Erkrankungen dauerhaft oder über längere Zeit ausfielen. «Kranke Menschen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sie haben Anspruch auf faire Verfahren, Transparenz und Schutz ihrer Privatsphäre. Lange Krankschreibungen seien Ausnahmefälle.

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