Dinslaken: Prozess um totes Mädchen (3) - Eltern schweigen
Veröffentlicht: Donnerstag, 04.04.2024 05:42
Zum Prozessbeginn schweigen die Eltern des toten dreijährigen Mädchens aus Dinslaken. Sie sind wegen Mordes angeklagt. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Zwei 40-Jährige aus Dinslaken stehen seit heute wegen Mordes an ihrer dreijährigen Tochter vor Gericht. Zum Auftakt schweigen sie zu den Vorwürfen. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst: Das Kind war im Oktober tot aus dem Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen geborgen worden. Die Eltern sollen es zuvor als Erziehungsmaßnahme tagelang in den Keller gesperrt haben - teils auch noch geknebelt und gefesselt. Laut der Anklage war das Mädchen mit Klebeband an einen Stuhl gebunden. Sie soll mehrere Erstickungsanfälle gehabt haben, das sei den Eltern bewusst gewesen. Schließlich war die Dreijährige an ihrem eigenen Erbrochenen erstickt. Die Anklage geht von Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus. Die Eltern schweigen, sie wollen sich wohl auch im Verlauf des Prozesses nicht äußern.
Vater hatte sich selber bei der Polizei gemeldet
Der Vater wollte die Leiche anscheinend zunächst im Kanal verschwinden lassen. Später meldete er den Tod der Dreijährigen dann doch der Polizei. Er teilte den Beamten außerdem mit, wo er ihren Körper versenkt hatte. Taucher fanden ihn dann am Ablageort. Der Angeklagte soll sich in den anschließenden Vernehmungen - nach damaligen Angaben der Ermittler - nicht weiter zu der Tat geäußert haben. Die Mutter des Mädchens soll ihn laut Anklage "zur Tatausführung ermuntert haben".
Gegen das Jugendamt wird nicht weiter ermittelt
Im Fall des dreijährigen Mädchens hatte die Staatsanwaltschaft zunächst auch Untersuchungen gegen mehrere Beschäftigte des Dinslakener Jugendamtes eingeleitet. Die Ermittlungen sind aber jetzt eingestellt worden. Damit stehe fest, dass die Mitarbeiter "korrekt gearbeitet haben", erklärte Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. Das Jugendamt habe während der gesamten Zeit mit der Ermittlungsbehörde zusammengearbeitet, um den Fall aufzuklären.