Ex-Dinslakener Schlagersänger Wendler scheitert vor Gericht
Veröffentlicht: Donnerstag, 20.03.2025 06:45
Michael Wendler soll durch das Hin- und Herschieben von Einnahmen eine Zwangsvollstreckung verhindert haben. Im Berufungsprozess wurde das Urteil aus Dinslaken jetzt bestätigt.

Schlagersänger Michael Wendler bleibt verurteilt. Das Landgericht Duisburg hat eine Strafe von 15.000 Euro wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung bestätigt. Der ehemalige Dinslakener und seine Ex-Frau sollen Einnahmen bewusst verschoben haben, um Gläubiger zu blockieren. Wendler selbst war beim Berufungsprozess nicht vor Ort, er lebt in Florida. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Ihm bleibt jetzt noch eine mögliche Revision beim Oberlandesgericht.
Es ging um Forderungen von 120.000 Euro
In dem Streit geht es um Urheberrechte für über 150 von Wendlers Liedern und um die Rechte an der Marke «Wendler», schilderte die Sprecherin des Landgerichts. Beide Rechte hätten bei der Ex-Frau von Wendler gelegen. Als dieser angesichts einer Forderung von rund 120.000 Euro eine Zwangsvollstreckung drohte, hätten Wendler und seine Ex-Frau aber gemeinsam vereinbart, die Rechte wieder auf ihn zurück zu übertragen. Dadurch seien dem Vermögen der Frau unrechtmäßig Werte entzogen worden.