Grundsteuerreform sorgt für Arbeit bei Eigentümern im Kreis
Veröffentlicht: Montag, 09.05.2022 15:38
Zum Jahr 2025 wird die Regelung für die Grundsteuer verändert. Es gibt eine neue Berechnungsgrundlage, zu der die Grundstücksbesitzer in diesem Jahr erste Angaben machen müssen.
Grundstücksbesitzer im Kreis Wesel bekommen in den nächsten Tagen Post vom Finanzamt. Anlass ist die Reform der Grundsteuer zum 1. Januar 2025. Da die bisherige Berechnung auf Werten von vor über 50 Jahren beruht, wird jedes Grundstück neu bewertet. In NRW soll das mit der sogenannten Feststellungserklärung passieren. Bis Ende Oktober müssen Grundstücksbesitzer sie ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Als Hilfestellung bei der Erklärung hat die Finanzverwaltung NRW ein eigenes Internetportal erstellt. Ziel der Grundsteueränderung ist es die Steuer gerechter zu machen, ähnliche Grundstücke sollen ähnlich besteuert werden.
Kommunen setzten Hebesatz fest
Die Grundsteuer setzt sich aus drei Faktoren zusammen: Grundstückswert, Steuermesszahl und Hebesatz. Letzterer wird von den Kommunen im Kreis selbst bestimmt. Den höchsten Hebesatz im Kreis Wesel ruft in diesem Jahr Kamp-Lintfort mit 765 Prozent auf, am geringsten ist er in Sonsbeck mit 413 Prozent.