Klage gegen geplante Flüchtlingsunterkunft in Moers zurückgewiesen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage aus der Nachbarschaft gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft in Moers-Schwafheim abgewiesen.

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Der Streit ging um die Baugenehmigung für eine Unterkunft, die bis zu 200 Geflüchtete aufnehmen soll. Der Kläger muss jetzt, nachdem seine Klage zurückgewiesen wurde, die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass bereits ein früheres Eilverfahren abgelehnt wurde. Auch das Oberverwaltungsgericht NRW hatte den Antrag schon zurückgewiesen, da keine schützenswerten nachbarschaftlichen Gründe erkennbar seien. Der Kläger habe laut Verwaltungsgericht noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

Stadt setzt Baupläne fort

Die Pläne zum Bau der Flüchtlingsunterkunft wurden vor zwei Jahren beschlossen als der Bedarf an Unterkünften besonders hoch war. Zwar ist der Bedarf noch immer da, aber die Lage habe sich mittlerweile etwas entspannt. Die Stadt Moers hält weiterhin an ihren Plänen fest. Sie hätte zwar mit dem Bau schon während des Verfahrens beginnen können, wollte aber vorab rechtliche Sicherheit haben. Außerdem verzögerten sich die Vorbereitungen, weil das Grundstück nahe eines Bodendenkmals liegt – einem römischen Gräberfeld. Deshalb sind mehr archäologische Arbeiten nötig als ursprünglich geplant.

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