Krefelder Zoll gibt 20.000 Cannabissamen zurück

Ein ungewöhnlicher Fall beim Zoll sorgt für Aufsehen. 20.000 Cannabissamen gehen zurück an ein Unternehmen aus den Niederlanden.

© Zoll

Der Krefelder Zoll muss 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen wieder herausgeben. Die Samen stammen von einer niederländischen Firma, die sie an deutsche Kunden verschickt hatte. Bei einer Kontrolle in Kaldenkirchen stoppte der Zoll die Lieferung und stellte sie sicher. Dann prüfte die Staatsanwaltschaft den Fall. Das Ergebnis: kein Gesetzesverstoß. Denn seit April 2024 dürfen Cannabissamen aus EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Sie gelten als Vermehrungsmaterial und nicht als verbotenes Cannabis. Für den Zoll war das eine neue Situation, denn die Regelung ist erst seit Kurzem in Kraft.

Der Fall zeigt, wie schwierig die neue Gesetzeslage rund um Cannabis manchmal ist. Cannabis selbst darf nach wie vor nicht aus dem Ausland eingeführt werden – weder Blüten noch Pflanzen. Für Samen gilt aber eine Ausnahme, wenn sie für den privaten Anbau bestimmt sind. Das Unternehmen Dutch Passion freut sich über die Entscheidung. Es sieht darin einen wichtigen Schritt für den legalen Samenhandel in Europa. Auch der Zoll betont, dass alles korrekt abgelaufen ist.

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