Veterinärsamt warnt vor drohender Geflügelpest im Kreis

Die Fallzahlen in Deutschland steigen: Das Vogelgrippevirus H5N1 könnte auch im Kreis Wesel wieder zum Problem werden, warnt das Veterinärsamt. Geflügel und Puten sind besonders gefährdet.

© Funke Foto Service

Das Kreisveterinärsamt warnt vor einer drohenden Geflügelpest bei uns am Niederrhein. Seit Oktober gibt es wieder vermehrt Fälle von Wildvögeln mit dem Vogelgrippevirus H5N1. Bisher waren die Küstenregionen Deutschlands betroffen. Inzwischen treten aber auch Fälle in Niedersachen und Ostwestfalen auf. Da der Kreis Wesel für Wildvögel ein wichtigtes Aufenthaltsgebiet ist, sei das Einschleppungsrisiko hoch. Größere Geflügelhaltungen sind bereits informiert, aber auch Klein- und Hobbyhalter müssen auf strikte Hygiene achten. Vor allem Puten und Hühner sind gefährdet. Bei einem Verdacht, muss das Veterinärsamt eingeschalten werden.

Was jetzt zu beachten ist

Neben den großen Haltungen müssen Hobby- und Kleinhalter sich nach dem Tiergesundheitsrecht durch Biosicherheitsmaßnahmen vor der Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen in ihren Bestand schützen. Wesentlich ist die Vermeidung des Kontakts zu Wildvögeln. Futter-, Tränke- und Badestellen, Futtervorräte und Einstreu müssen wo immer möglich für Wildvögel unzugänglich sein. Außerdem ist auf eine strikte Hygiene zu achten, Aufstallungsmöglichkeiten sollten vorgehalten werden.

Puten und Hühner sind für die Geflügelpest besonders empfänglich. Daher sollten plötzlich auftretende und rasch zum Tode führende Erkrankungen bei einer außergewöhnlichen Zahl von Tieren in Geflügelhaltungen immer hinsichtlich der Geflügelpest abgeklärt werden. Die Krankheit ist anzeigepflichtig, jeder Verdacht im Kreis Wesel ist dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises zu melden. Verendet aufgefundene Wildvögel (z.B. Fasanen, Wildgänse, Wildenten, Greifvögel, Eulen, Schreitvögel) sollten ebenfalls dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel gemeldet werden, um entsprechende Untersuchungen einleiten zu können.

Das Veterinärsamt des Kreises Wesel ist wie folgt erreichbar: Tel. 0281 207 7007 oder per Mail an VET.LM@kreis-wesel.de


Zum Vogelgrippevirus "H5N1"

Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf und ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus ist nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.

Im Fall des Ausbruchs in einem Geflügelbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Folge sind Aufstallungspflicht und Handels- und Kontaktbeschränkungen. Aber auch, wenn vermehrt bei Wildvögeln aviäre Influenza festgestellt wird, kann dies eine kreisweite Aufstallpflicht nach sich ziehen.

Weitere Meldungen

skyline